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Scheck Rechtsanwältin - Kanzlei-Blog




22.07.2014

Die Pflicht zur Ermittlung auch psychischer Belastungsfaktoren für Arbeitnehmer ist seit 01.01.2014 gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber!

Von vielen Unternehmen bislang völlig unbemerkt, wurde zum Jahresbeginn das Arbeitsschutzgesetz in einigen entscheidenden Punkten geändert!

 

Neu: Im Arbeitsschutzgesetz wurde die Verpflichtung des Arbeitgebers aufgenommen, auch psychische Belastungen für seine Arbeitnehmer am Arbeitsplatz je nach Art der Tätigkeiten zu ermitteln und schriftlich zu dokumentieren.

 

Ebenfalls neu: Die Ausnahmeregelung, wonach die Dokumentationspflicht in Kleinbetrieben (Arbeitgeber mit zehn oder weniger Beschäftigten) entfällt, wurde gestrichen.

 

Das bedeutet, dass jetzt jeder (!) Arbeitgeber eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren hat, die sich natürlich auf ausnahmslos alle Gefährdungen beziehen muss, nicht nur die psychischen Belastungen.

 

Solche Gefährdungen können sich nach ArbSchG u.a. auch ergeben durch die Einrichtung des Arbeitsplatzes, die Gestaltung von Arbeitsablaufen und Arbeitszeit, unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. Entsprechendes ist natürlich zu dokumentieren!

 

Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Durchführung dieser Gefährdungsbeurteilung.

 

Ist ein Beschäftigter auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die von seinem Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Sicherheit zu gewährleisten und hilft der Arbeitgeber einer entsprechenden Beschwerde des Beschäftigten nicht ab, kann sich der Beschäftige an die zuständige Behörde wenden! Irgendwelche Nachteile dürfen dem Beschäftigten hierdurch nicht entstehen.  

 

Angesichts der steigenden Zahlen von Arbeitsausfällen wegen psychischer Erkrankungen reagiert nun auch der Gesetzgeber und überträgt den Arbeitgebern immer mehr auch die Verantwortung für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter! 

 

Bleibt abzuwarten, wann die Krankenkassen und Berufsgenossenschaften auf die Idee kommen, gerade bei den vielen krankheitsbedingten Ausfällen wegen Burnout systematisch auch Regress von den Arbeitgebern zu verlangen!